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Steuerbonus für Fenstersanierung!

Alte Fenster stellen eine Schwachstelle dar, über die wertvolle Wärme nach Draußen entweichen kann. Hohe Heizkosten sind ein Grund, alte Fenster gegen neue, besser isolierende auszutauschen.

Wussten Sie schon, das die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogrammes bei einer energetischen Gebäudesanierung eine 20%ige Steuerersparnis mit einer Höchstgrenze von insgesamt € 40.000,00 gewährt?

Voraussetzung ist eine energetische Sanierungsmaßnahme an selbstgenutztem Wohneigentum.

Die Wohnung bzw. das Wohngebäude müssen bei Beginn der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein.

Der Antrag kann einfach über die jährliche Einkommenssteuer durch Rechnungsnachweis und mit Bescheinigung des Fachunternehmens über die Einhaltung der Voraussetzungen gestellt werden.

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